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Frequently Asked Questions

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Ergebnisse für "Verpackung":

Allgemeine Fragen

  • Warum ist die richtige Verpackung so wichtig?

    Die Universität Köln hat eine Studie mit sehr interessanten Resultaten veröffentlicht:

    Demnach gaben 2/3 der befragten Probanden an, dass sie eine Tüte mehrmals einsetzen. Werbung auf Tüten ruft zudem im Gegensatz zu anderen Werbeformen kaum Abwehrreaktion hervor. Auch lag die Erinnerungsquote mit 68% sehr hoch.
    Der ermittelte Tausenderkontaktpreis (Kosten pro tausend Kundenkontakte) liegt im Vergleich zu anderen Werbeformen um ein Vielfaches niedriger. Werbefachleute geben der Tüte auch insofern eine besondere Bedeutung, als man sie "fühlen, sehen und sogar hören" könne und ein praktischer Nutzen gegeben ist.

    Die Tüte eignet sich folglich hervorragend zur Imageunterstützung und Erinnerungswerbung sowie zur Einführung neuer Produkte.

    Übrigens: Langlebige Produkte wie Baumwolltaschen und PP Woven/Non Woven Tragetaschen werden bis zu 80 mal häufiger als herkömmliche Plastiktaschen verwendet.

    Quelle: Verlag deutsche Wirtschaft

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  • Verpackungsgesetz - Wen betrifft es und was ist konkret zu tun?

    Am 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Gesetz richtet sich an Sie, wenn Sie beispielsweise eine der folgenden Aussagen bestätigen können:

    1. Sie sind Onlinehändler und versenden Ihre Produkte in unseren Kartonagen oder Versandtaschen an Endkunden.
    2. Sie sind Ladenbesitzer und übergeben Ihre Produkte in unseren Tragetaschen, Beuteln oder Schachteln an Ihre Kunden.
    3. Sie sind Messeaussteller und verteilen Ihre Produkte, Broschüren und Giveaways in unseren Tragetaschen.
    4. Sie sind Hersteller und füllen Ihre Produkte in unsere Verpackung, um die Ware an Ihre Kunden zu übergeben.

    In all diesen Fällen sind Sie Erstinverkehrbringer von Verpackungsmaterial und damit gesetzlich verpflichtet, im Voraus die Entsorgungs- und Recyclinggebühren für die in Verkehr gebrachte Verpackung zu entrichten.

    Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist in erster Linie, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu steigern und Recyclingquoten zu erhöhen.

    Es wird unterschieden zwischen

    1. Serviceverpackungen (Tragetaschen, Pizzakartons und weitere „to go“ Artikel wie Brötchenbeutel die am Ort der Abgabe mit Ware befüllt werden)
    2. Lizenzierungspflichtige Verpackungen (zb. Kartonagen für den Versand von Onlineshops, Produktverpackungen)
    3. Nicht Lizenzierungspflichtige Transportverpackung (zb. Umkartons um mehrere einzeln verpackte Artikel an den Handel zu senden)

    Die Pflicht zur Linzenzierung betrifft immer den Erstinverkehrbringer, nicht den Hersteller der unbefüllten Verpackung (zb. Druckereien). Ausnahmen gelten für Serviceverpackungen. Hier kann der Letztvertreiber die Pflicht auf den Vorlieferanten übertragen.

    Falls gewünscht übernehmen wir als Ihr Vorlieferant diese Aufgabe für Sie und bestätigen Ihnen die Lizenzierung per Rechnungsstellung. Die Lizenzierung wird von uns auf der Rechnung unter dem Punkt „ENTSORGUNGSLIZENZ“ mit Angabe des Warengewichts und den folgenden Kilopreisen abgerechnet:

    Material Preis in €/kg
    Papier 0,16
    Plastik 0,83
    Verbundmaterial 0,86
    Baumwolle 0,12

    Unsere Rechnung dient für Sie als Nachweis der Erfüllung Ihrer Systemteilnahmepflicht. Bitte weisen Sie uns bei Auftragserteilung explizit darauf hin, dass wir die Lizenzierung für Sie ausführen sollen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Systemteilnahmepflicht eigenverantwortlich erfüllen. Eine spätere Lizenzierung durch uns ist nicht möglich.

    Alle anderen Verpackungen müssen zwingend durch den Erstinverkehrbringer lizenziert werden.

    Dies geschieht, indem Sie

    1. sich im Verpackungsregister LUDIC registrieren,

    2. sich zur Teilnahme am Dualen System verpflichten und

    3. die Mengen Ihrer befüllten und in Verkehr gebrachten Verpackungen dem Dualen System und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mindestens einmal jährlich melden.

    Hier geht es zur kostenlosen Registrierung im Verpackungsregister LUCID.


    Mit ihrer dort generierten Registrierungsnummer melden Sie nun das Gewicht Ihrer Verpackungen – dieses wird auf jedem unserer Lieferscheine aufgeführt - an ein Duales System und zahlen dort die Gebühren, die durch deren Entsorgung entstehen.
    Die Entsorgungsgebühr richtet sich nach der Umweltverträglichkeit Ihrer Verpackung. Das Recycling von Papier ist umweltfreundlicher als beispielsweise die Aufbereitung von Verbundstoffen, daher fallen entsprechend unterschiedliche hohe Gebühren an. Durch die Gebührenpflicht soll dazu angespornt werden, weniger Verpackungsmaterial und bevorzugt solches mit besseren Recyclingeingenschaften in Umlauf zu bringen.

    In Deutschland arbeiten derzeit 9 Duale Systeme an Sammlung, Entsorgung und Recycling unseres täglich anfallenden Verpackungsmülls.

    Diese sind:


    Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

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