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hello@bagsnboxes.com oder einfach zum Telefon greifen (0821) 79409-504
Oftmals lohnt es sich eine höhere Menge zu einem günstigeren Stückpreis zu bestellen. Du hast nicht genug Platz um die Ware bei Dir bis zur Verwendung einzulagern?
Kein Problem - das übernehmen wir gerne bis zu einem Jahr für Dich. Eine Abnahme nach Ablauf der 12 Monate ist zwingend. Frage uns gerne hierzu direkt bei der Anfrage, dass wir Dich zu den entsprechenden Möglichkeiten beraten können.
Bei kundenspezifischen Sonderproduktionen kann es immer zu Mengenabweichungen von bis zu 10% kommen, worauf wir bereits im Angebot hinweisen.
Aus diesem Grund kann es zu Unter- bzw. Überlieferungen und somit zu Abweichungen zwischen Auftragsbestätigung und Rechnung kommen. Du wirst durch die Rechnungsstellung über die exakte Liefermenge informiert. Berechnet wird immer die tatsächlich gelieferte Menge zum vorab bestätigten, regulären Stückpreis.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Lizenzierungspflicht Deiner Verpackungen an uns übergeben und die entstehenden Entsorgungsgebühren an uns entrichten (Siehe Artikel Verpackungsgesetz - Wen betrifft es und was ist konkret zu tun?). Die Lizenzierung wird in solchen Fällen von uns auf der Rechnung unter dem Punkt „ENTSORGUNGSLIZENZ“ abgerechnet.
Unsere Rechnung dient für Dich als Nachweis der Erfüllung Deiner Systemteilnahmepflicht. Bitte weise uns bei Auftragserteilung explizit darauf hin, dass wir die Lizenzierung für Dich ausführen sollen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Du Deine Systemteilnahmepflicht eigenverantwortlich erfüllst. Eine spätere Lizenzierung durch uns ist nicht möglich.
Am 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Gesetz richtet sich an Dich, wenn Du beispielsweise eine der folgenden Aussagen bestätigen kannst:
In all diesen Fällen bist Du Erstinverkehrbringer von Verpackungsmaterial und damit gesetzlich verpflichtet, im Voraus die Entsorgungs- und Recyclinggebühren für die in Verkehr gebrachte Verpackung zu entrichten.
Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist in erster Linie, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu steigern und Recyclingquoten zu erhöhen.
Es wird unterschieden zwischen
Die Pflicht zur Lizenzierung betrifft immer den Erstinverkehrbringer, nicht den Hersteller der unbefüllten Verpackung (z. B. Druckereien). Ausnahmen gelten für Serviceverpackungen. Hier kann der Letztvertreiber die Pflicht auf den Vorlieferanten übertragen.
Falls gewünscht, übernehmen wir als Dein Vorlieferant diese Aufgabe für Dich und bestätigen Dir die Lizenzierung per Rechnungsstellung. Die Lizenzierung wird von uns auf der Rechnung unter dem Punkt „ENTSORGUNGSLIZENZ“ ausgewiesen
Unsere Rechnung dient für Dich als Nachweis der Erfüllung Deiner Systemteilnahmepflicht. Bitte weise uns bei Auftragserteilung explizit darauf hin, dass wir die Lizenzierung für Dich ausführen sollen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Du Deine Systemteilnahmepflicht eigenverantwortlich erfüllst. Eine spätere Lizenzierung durch uns ist nicht möglich.
Alle anderen Verpackungen müssen zwingend durch den Erstinverkehrbringer lizenziert werden.
Dies geschieht, indem Du
Hier geht es zur kostenlosen Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
Mit Deiner dort generierten Registrierungsnummer meldest Du nun das Gewicht Deiner Verpackungen – dieses wird auf jedem unserer Lieferscheine aufgeführt - an ein Duales System und zahlst dort die Gebühren, die durch deren Entsorgung entstehen.
Die Entsorgungsgebühr richtet sich nach der Umweltverträglichkeit Deiner Verpackung. Das Recycling von Papier ist umweltfreundlicher als beispielsweise die Aufbereitung von Verbundstoffen, daher fallen entsprechend unterschiedlich hohe Gebühren an. Durch die Gebührenpflicht soll dazu angespornt werden, weniger Verpackungsmaterial und bevorzugt solches mit besseren Recyclingeingenschaften in Umlauf zu bringen.
In Deutschland arbeiten derzeit 9 Duale Systeme an Sammlung, Entsorgung und Recycling unseres täglich anfallenden Verpackungsmülls.
Diese sind:
Weitergehende Informationen findest Du auch auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Mit dem FSC®-Logo auf Deinen Taschen setzt Du ein Zeichen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Rohstoff Holz. Als unabhängige, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation vergibt das Forest Stewardship Council (FSC®) das Zertifikat als Symbol für eine umweltfreundliche, nachhaltige, ökonomisch und sozial tragfähige Bewirtschaftung von Wäldern. Das FSC®-Logo garantiert eine lückenlose Überwachung der Produktionskette vom Rohstoff bis zum Papier und stellt sicher, dass ausschließlich FSC®-zertifiziertes Holz für die Produktion Deiner Tasche verwendet wurde.
Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 07:45 bis 16:30 Uhr und Freitag bis 15 Uhr.
Telefonisch sind wir zu diesen Zeiten für Dich unter der Nummer (0821) 79409-504 erreichbar. Parallel dazu steht Dir auch ein Ansprechpartner in unserem Chat zur Verfügung, um Deine Fragen sofort zu beantworten.
Natürlich kannst Du uns auch gerne eine E-Mail senden: Schreibe an hello@bagsnboxes.com.
Aber selbstverständlich! Gerne senden wir Dir bedruckte Qualitätsmuster aus unserem Archiv zu. So kannst Du Materialien vergleichen, Formate ausprobieren und Dich durch Gestaltungsideen inspirieren lassen.
Bitte habe dafür Verständnis, dass wir keine unbedruckten Muster senden können und auch nicht immer alle Format- und Ausführungen vorrätig sind.
In der Regel sind die gewünschen Muster innerhalb von 1-2 Werktagen bei Dir.
Der Musterversand ist für Dich natürlich absolut unverbindlich und kostenlos.
Beachte: Wir versenden Muster nur an Firmen, nicht an Privatpersonen!
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Weitere InformationenT +49 (0)821 79 40 9-0
F +49 (0)821 79 40 9-950
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