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Verpackungsgesetz - Wen betrifft es und was ist konkret zu tun?

Am 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Gesetz richtet sich an Dich, wenn Du beispielsweise eine der folgenden Aussagen bestätigen kannst:

  1. Du bist Onlinehändler und versendest Deine Produkte in unseren Kartonagen oder Versandtaschen an Endkunden.
  2. Du bist Ladenbesitzer und übergibst Deine Produkte in unseren Tragetaschen, Beuteln oder Schachteln an den Kunden.
  3. Du bist Messeaussteller und verteilst Deine Produkte, Broschüren und Giveaways in unseren Tragetaschen.
  4. Du bist Hersteller und füllst Deine Produkte in unsere Verpackung, um die Ware an Deine Kunden zu übergeben.

In all diesen Fällen bist Du Erstinverkehrbringer von Verpackungsmaterial und damit gesetzlich verpflichtet, im Voraus die Entsorgungs- und Recyclinggebühren für die in Verkehr gebrachte Verpackung zu entrichten.

Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist in erster Linie, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu steigern und Recyclingquoten zu erhöhen.

Es wird unterschieden zwischen

  1. Serviceverpackungen (Tragetaschen, Pizzakartons und weitere „to go“ Artikel wie Brötchenbeutel die am Ort der Abgabe mit Ware befüllt werden)
  2. Lizenzierungspflichtige Verpackungen (z. B. Kartonagen für den Versand von Onlineshops, Produktverpackungen)
  3. Nicht lizenzierungspflichtige Transportverpackungen (z. B. Umkartons um mehrere einzeln verpackte Artikel an den Handel zu senden)

Die Pflicht zur Lizenzierung betrifft immer den Erstinverkehrbringer, nicht den Hersteller der unbefüllten Verpackung (z. B. Druckereien). Ausnahmen gelten für Serviceverpackungen. Hier kann der Letztvertreiber die Pflicht auf den Vorlieferanten übertragen.

Falls gewünscht, übernehmen wir als Dein Vorlieferant diese Aufgabe für Dich und bestätigen Dir die Lizenzierung per Rechnungsstellung. Die Lizenzierung wird von uns auf der Rechnung unter dem Punkt „ENTSORGUNGSLIZENZ“ ausgewiesen

Unsere Rechnung dient für Dich als Nachweis der Erfüllung Deiner Systemteilnahmepflicht. Bitte weise uns bei Auftragserteilung explizit darauf hin, dass wir die Lizenzierung für Dich ausführen sollen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Du Deine Systemteilnahmepflicht eigenverantwortlich erfüllst. Eine spätere Lizenzierung durch uns ist nicht möglich.

Alle anderen Verpackungen müssen zwingend durch den Erstinverkehrbringer lizenziert werden.

Dies geschieht, indem Du

  1. Dich im Verpackungsregister LUDIC registrierst,
  2. Dich zur Teilnahme am Dualen System verpflichtest
  3. die Mengen Deiner befüllten und in Verkehr gebrachten Verpackungen dem Dualen System und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mindestens einmal jährlich meldest.

Hier geht es zur kostenlosen Registrierung im Verpackungsregister LUCID.

Mit Deiner dort generierten Registrierungsnummer meldest Du nun das Gewicht Deiner Verpackungen – dieses wird auf jedem unserer Lieferscheine aufgeführt - an ein Duales System und zahlst dort die Gebühren, die durch deren Entsorgung entstehen.
Die Entsorgungsgebühr richtet sich nach der Umweltverträglichkeit Deiner Verpackung. Das Recycling von Papier ist umweltfreundlicher als beispielsweise die Aufbereitung von Verbundstoffen, daher fallen entsprechend unterschiedlich hohe Gebühren an. Durch die Gebührenpflicht soll dazu angespornt werden, weniger Verpackungsmaterial und bevorzugt solches mit besseren Recyclingeingenschaften in Umlauf zu bringen.

In Deutschland arbeiten derzeit 9 Duale Systeme an Sammlung, Entsorgung und Recycling unseres täglich anfallenden Verpackungsmülls.

Diese sind:

Weitergehende Informationen findest Du auch auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

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Samiram Makko

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