Samiram Makko
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Weitere InformationenAm 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Gesetz richtet sich an Dich, wenn Du beispielsweise eine der folgenden Aussagen bestätigen kannst:
In all diesen Fällen bist Du Erstinverkehrbringer von Verpackungsmaterial und damit gesetzlich verpflichtet, im Voraus die Entsorgungs- und Recyclinggebühren für die in Verkehr gebrachte Verpackung zu entrichten.
Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist in erster Linie, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu steigern und Recyclingquoten zu erhöhen.
Es wird unterschieden zwischen
Die Pflicht zur Lizenzierung betrifft immer den Erstinverkehrbringer, nicht den Hersteller der unbefüllten Verpackung (z. B. Druckereien). Ausnahmen gelten für Serviceverpackungen. Hier kann der Letztvertreiber die Pflicht auf den Vorlieferanten übertragen.
Falls gewünscht, übernehmen wir als Dein Vorlieferant diese Aufgabe für Dich und bestätigen Dir die Lizenzierung per Rechnungsstellung. Die Lizenzierung wird von uns auf der Rechnung unter dem Punkt „ENTSORGUNGSLIZENZ“ ausgewiesen
Unsere Rechnung dient für Dich als Nachweis der Erfüllung Deiner Systemteilnahmepflicht. Bitte weise uns bei Auftragserteilung explizit darauf hin, dass wir die Lizenzierung für Dich ausführen sollen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Du Deine Systemteilnahmepflicht eigenverantwortlich erfüllst. Eine spätere Lizenzierung durch uns ist nicht möglich.
Alle anderen Verpackungen müssen zwingend durch den Erstinverkehrbringer lizenziert werden.
Dies geschieht, indem Du
Hier geht es zur kostenlosen Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
Mit Deiner dort generierten Registrierungsnummer meldest Du nun das Gewicht Deiner Verpackungen – dieses wird auf jedem unserer Lieferscheine aufgeführt - an ein Duales System und zahlst dort die Gebühren, die durch deren Entsorgung entstehen.
Die Entsorgungsgebühr richtet sich nach der Umweltverträglichkeit Deiner Verpackung. Das Recycling von Papier ist umweltfreundlicher als beispielsweise die Aufbereitung von Verbundstoffen, daher fallen entsprechend unterschiedlich hohe Gebühren an. Durch die Gebührenpflicht soll dazu angespornt werden, weniger Verpackungsmaterial und bevorzugt solches mit besseren Recyclingeingenschaften in Umlauf zu bringen.
In Deutschland arbeiten derzeit 9 Duale Systeme an Sammlung, Entsorgung und Recycling unseres täglich anfallenden Verpackungsmülls.
Diese sind:
Weitergehende Informationen findest Du auch auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
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Weitere InformationenT +49 (0)821 79 40 9-0
F +49 (0)821 79 40 9-950
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